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Von der Handy-Signatur zur ID Austria
Die ID Austria ist die Weiterentwicklung der Handy-Signatur und hat diese mit 05.12.2023 abgelöst.
Mit der ID Austria können Sie zahlreiche Anwendungen (digitale Behördenservices, elektronische Unterschrift etc.) sowie die Service-Portale der Österreichischen Sozialversicherungsträger nutzen.
Elektronischen Identifikation
Für die Anmeldung in den Service-Portalen der Sozialversicherungsträger steht Ihnen die ID Austria zur Verfügung:
- ID Austria – Ihr neuer, sicherer Zugang zu digitalen Services
Steigen Sie auf ID Austria um!
Wenn Sie eine Handy-Signatur hatten, empfiehlt sich
- der Online-Umstieg auf die ID Austria: Sie können ganz einfach online im Service-Portal der Österreichischen Sozialversicherung auf ID Austria umsteigen (Details unten).
Wie bekommen Sie die ID Austria?
- Ich hatte keine Handy-Signatur
Wenn Sie bisher noch keinen elektronischen Identitätsnachweis nutzen, finden Sie detaillierte Informationen auf oesterreich.gv.at – ID Austria sowie auf oesterreich.gv.at – Registrierungsbehörden.
Über die App „Digitales Amt“ können Sie die Online-Vorregistrierung nutzen und damit den Registrierungsprozess beschleunigen.
- Ich hatte eine Handy-Signatur
Sie können direkt im Service Portal der Österreichischen Sozialversicherung von Ihrer bestehenden Handy-Signatur auf die ID Austria umsteigen – so geht's:
Klicken Sie dazu am Portal der Sozialversicherung wie gewohnt auf den Anmelde-Button:
Der Button „Anmelden mit ID Austria“ -> startet den Umstellungsprozess auf ID Austria oder wählen Sie die Option "Von Handy-Signatur umsteigen".
Ihre ID Austria mit Basisfunktion…
- kann nach der Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Gültigkeit genutzt werden.
- kann weiterhin mit TAN /SMS bzw. QR-Code genutzt werden.
- kann ohne Fingerabdruck (z.B. Touch ID) oder Gesichtserkennung (z.B. Face ID) oder Trusted Execution Environment (TEE) genutzt werden.
- ist kostenlos und erfüllt die höchsten datenschutzrechtlichen Standards.
Um eine ID Austria mit Vollfunktion zu erlangen, sind weitere Schritte notwendig.
Allgemeine Voraussetzungen für einen ID Austria mit Vollfunktion:
- Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion (behördlich registriert)
- Mobiltelefonnummer und Signatur-Passwort Ihrer Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion
- Dokumentennummer Ihres gültigen österreichischen Personalausweises oder Reisepasses
Technische Voraussetzungen für einen ID Austria mit Vollfunktion:
- Aktive Mobiltelefonnummer
- Aktuellste Version der APP „Digitales Amt“
- Mobiltelefon mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID)
Bei der Online-Umstellung von der Handy-Signatur übernimmt die ID Austria mit Vollfunktion die restliche Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur.
Hinweis:
Bei der ID Austria mit Vollfunktion ist die Durchführung von Signaturen und Anmeldungen mittels TAN / SMS aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich.
Die APP „Digitales Amt“ muss vor dem Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion auf Ihrem Mobiltelefon installiert werden!
Weitere Informationen zum Umstieg von einer vorhandenen Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion auf eine ID Austria mit Vollfunktion finden Sie unter ID Austria Registrierung mit Handy-Signatur oder ID Austria (Basisfunktion).
Kontakt für Fragen zur ID Austria
Die ID Austria ist ein Service des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Inneres (BMI).
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständigen Stellen:
Serviceline: +43 1 71123 – 884466,
erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr,
E-Mail: buergerservice.oegv@brz.gv.at
Bitte beachten Sie, dass die österreichische Sozialversicherung keine Auskunft und Hilfestellung bei der Umstellung zur ID Austria geben kann.
- Allgemeines zur ID Austria
- Was ist die ID-Austria und ab wann ist sie erhältlich?
Mit der ID Austria können Sie die eigene Identität auf digitalem Weg mittels der App „Digitales Amt“ nachweisen. Sie erhalten die ID Austria bei allen Registrierungsbehörden. Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur können in der App „Digitales Amt“ online auf die ID Austria umstellen.
- Ich möchte die ID Austria nutzen. Was sind die Voraussetzungen?
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Vollendetes 14. Lebensjahr (= 14. Geburtstag)
- Smartphone mit der App „Digitales Amt“ in der aktuellsten Version
- Aktivierte Gesichtserkennung/Iriserkennung (zum Beispiel Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (zum Beispiel Touch ID) auf dem Smartphone
- Abgeschlossene Registrierung bei der Behörde zur Identitätsfeststellung.
Ausnahme: Für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria direkt in der App „Digitales Amt“ ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Wenn ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.
- Kann ich die ID Austria auch ohne Smartphone nutzen?
Ja, die ID Austria können Sie auch mittels FIDO-Sicherheitsschlüssel und einer Telefonnummer nutzen.
Hier finden Sie mehr Informationen:
- Welche Funktionen erfüllt die ID Austria?
Die ID Austria kann einerseits online für das Login als elektronischer Ausweis eingesetzt werden, andererseits kann damit auch elektronisch unterschrieben werden.
In Zukunft ermöglicht die ID Austria auch das Vorweisen von Ausweisdokumenten (zum Beispiel Führerschein, Zulassungsschein) in digitaler Form. Die bekannten physischen Dokumente bleiben aber selbstverständlich gültig.
Nutzen Sie ID Austria für folgende Anwendungen (Auszug):
- Elektronische Unterschrift:
Hinsichtlich der elektronischen Unterschrift erfüllt die ID Austria alle europäischen Vorgaben. Die qualifizierte Signatur, die mit der ID Austria durchgeführt werden kann, ist der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt. Das bedeutet, dass Sie damit überall in Europa elektronisch unterschreiben können.
- Login-Funktionalität:
Die Login-Funktionalität – und somit der elektronische Nachweis der Identität des Anwenders – kann derzeit ausschließlich für österreichische Online-Verfahren und Anwendungen verwendet werden. Diese Funktion wird im Laufe des Jahres 2023 auch auf elektronische Anwendungen anderer EU-Länder ausgeweitet. Österreichische Webanwendungen können natürlich auch jederzeit im Ausland aufgerufen und mit der Funktion der ID Austria genutzt werden.
- Ausweisfunktion der ID Austria:
Mithilfe der ID Austria können Ausweise wie zum Beispiel der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden. Dies wird vorerst nur in Österreich möglich sein. Die ID Austria ersetzt kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.
- Elektronische Unterschrift:
- Ersetzt die ID Austria die persönliche Vorsprache bei den Behörden?
Ja. Wenn ein Behördenservice online angeboten wird, ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.
- Welche Möglichkeiten gibt es, die Handy-Signatur auf ID Austria umzustellen?
Wie die Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden kann, hängt davon ab, wo sie ursprünglich ausgestellt wurde:
- Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert – zum Beispiel bei einem Magistrat, über FinanzOnline –, kann sie online auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden.
- Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (zum Beispiel via A1, Postamt, Sozialversicherung), ist die behördliche Identitätsfeststellung nachzuholen. Dazu ist ein persönlicher Termin bei einer Registrierungsbehörde nötig. Die Handy-Signatur kann aber jederzeit im Zuge eines Online-Prozesses auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden.
- Woran kann ich erkennen, ob meine Handy-Signatur behördlich registriert wurde und ich diese daher online auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten kann?
In der App „Digitales Amt“ werden Ihnen bei der Anmeldung mit Handy-Signatur automatisch die für Ihre Handy-Signatur verfügbaren Umstiegsmöglichkeiten angeboten.
Wenn Sie in der App bereits angemeldet sind, öffnen Sie den Tab „Profil“.
Dort sehen Sie einen der folgenden Buttons:
- „Umstellen auf ID Austria“: Ihre Handy-Signatur wurde behördlich registriert (zum Beispiel bei einem Magistrat oder über FinanzOnline2) und kann direkt auf die Vollfunktion der ID Austria aufgewertet werden.
- „Umstellen auf ID Austria (Basisfunktion)“: Ihre Handy-Signatur wurde nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt oder Sozialversicherung) und kann online nur auf die Basisfunktion der ID Austria umgestellt werden.
Wenn Sie noch nicht in der App angemeldet sind, melden Sie sich mit Ihrer Handy-Signatur an. Im Zuge der Anmeldung werden Sie automatisch durch die für Sie relevanten Schritte zur Umstellung geleitet.
2 *Die vollständige Liste aller laut Verordnung als behördlich definierten Stellen umfasst: Ministerien und Ämter der Landesregierungen, Bürgermeister, Bezirksverwaltungsbehörden, Finanzamt Österreich, FinanzOnline
- Wie kann ich meine Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion umstellen?
Die Handy-Signatur kann online auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Diese bietet den selben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die ID Austria mit Basisfunktion behält die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann aber nicht mehr verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur finden Sie unter www.handy-signatur.at. Melden Sie sich dazu an und rufen Sie im Menüpunkt „Mehr“ den Unterpunkt „Meine Daten“ auf.
So funktioniert es:
Im Web auf oesterreich.gv.at:
- Besuchen Sie die Website oesterreich.gv.at.
- Wählen Sie rechts oben das „Profil“-Icon aus.
- Klicken Sie auf „Anmelden mit ID Austria“.
- Identifizieren Sie sich mit der Mobiltelefonnummer und dem Signatur-Passwort Ihrer Handy-Signatur.
- Bestätigen Sie Ihre Teilnahme am Pilotbetrieb und die Nutzungsbedingungen von A-Trust.
- Klicken Sie auf „Umstellen auf ID Austria“.
- Bestätigen Sie die Signatur per App (z.B. „Digitales Amt“) oder SMS-TAN.
- Sie haben Ihre Handy-Signatur erfolgreich auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt. Ihre Anmeldedaten bleiben dieselben wie bei der Handy-Signatur.
In der App „Digitales Amt“:
- Folgen Sie der Anleitung Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion. Je nachdem, ob Sie schon mit Ihrer Handy-Signatur angemeldet waren oder nicht, gibt es unterschiedliche Wege.
- Wie kann ich meine Handy-Signatur auf ID Austria mit Vollfunktion umstellen?
Ein Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Vollfunktion kann online oder persönlich durchgeführt werden. Ob ein Online-Prozess genutzt werden kann oder eine Registrierungsbehörde persönlich aufgesucht werden muss, hängt davon ab, wo die Handy-Signatur registriert wurde.
Behördlich registrierte Handy-Signaturen (zum Beispiel bei einem Magistrat oder über FinanzOnline) können online in der App “Digitales Amt” umgestellt werden.
Bei nicht behördlich registrierten Handy-Signaturen (zum Beispiel via A1, Postamt, Sozialversicherung) ist das Aufsuchen einer Registrierungsbehörde zur Feststellung der Identität nötig.
Besitzen Sie eine nicht behördlich ausgestellte Handysignatur und möchten sich den Behördengang zur Erstellung einer vollwertigen ID Austria ersparen, können Sie die Möglichkeit einer Neuausstellung der Handy-Signatur über FinanzOnline nutzen. Diese neu ausgestellte Handysignatur erfüllt die notwendigen Kriterien (behördlich), um eine darauffolgende Umstellung auf die vollwertige ID Austria durchwegs online durchzuführen. Bitte folgen Sie dazu den Anleitungen.
- Was ist der Unterschied zwischen ID Austria mit Basisfunktion und Vollfunktion?
Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann online auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei wird die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, kann aber nicht mehr verlängert werden. Daher wird die Aufwertung auf ID Austria mit Vollfunktion vor Ende der Zertifikatslaufzeit empfohlen. Die Gültigkeitsdauer der ID Austria mit Basisfunktion können Sie unter „Meine ID Austria verwalten” einsehen.
Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. Signaturen mittels SMS-TAN werden nicht mehr unterstützt. Wenn Sie Ihre Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion umstellen, wird ebenfalls die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Anschließend kann sie online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.
- Warum wird die Signatur mittels SMS-TAN bei der ID Austria mit Vollfunktion nicht unterstützt? Welche Alternativen zur SMS-TAN gibt es?
Die Vollfunktion der ID Austria ermöglicht die Attribut-Auslieferung aus behördlichen Registern und unterliegt höheren EU-weiten Sicherheitsstandards, die zum Beispiel auch die Ausweisfunktion am Smartphone ermöglichen. Eine Authentifizierung mittels SMS-TAN wird daher aktuell nicht angeboten. Mögliche Anpassungen befinden sich in der Analyse.
Es gibt folgende Alternativen zur SMS-TAN:
- In der App „Digitales Amt“: Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die Sie auffordert, eine offene Signatur zu unterzeichnen und per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu bestätigen.
Wenn Sie Benachrichtigungen nicht aktiviert haben, können Sie in der App auch manuell den Tab „Profil“ anwählen und dort auf „Offene Signaturen“ klicken, um Anmeldungen und Signaturen zu bestätigen.
- In der App „Handy-Signatur“:
- Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die Sie auffordert, eine offene Signatur zu unterzeichnen und per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu bestätigen oder
- Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die eine TAN beinhaltet oder
- Sie scannen einen auf der Anmeldeseite angezeigten QR-Code mithilfe der Handy-Signatur App.
FIDO-Sicherheitsschlüssel: Um diesen anstelle der SMS-TAN zu nutzen, fügen Sie ihn unter „Meine ID Austria verwalten“ als Authentifizierungsfaktor zu Ihrer ID Austria hinzu.
- In der App „Digitales Amt“: Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die Sie auffordert, eine offene Signatur zu unterzeichnen und per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu bestätigen.
- Wie wird die Nutzung der ID Austria mit FIDO-Sicherheitsschlüssel funktionieren?
FIDO-Sicherheitsschlüssel können als zweiter Authentifizierungsfaktor zur Anmeldung mit ID Austria im Webbrowser verwendet werden und stellen dort eine Alternative zu Smartphone-Apps wie „Digitales Amt“ dar.
Es handelt sich dabei um einen FIDO2 Token (Fast IDentity Online Token). Das ist ein Gerät, das mit einem Computer verbunden werden kann, ähnlich wie ein USB-Stick. Wenn Sie den FIDO-Sicherheitsschlüssel zur ID Austria hinzufügen, generiert der FIDO-Sicherheitsschlüssel ein Schlüsselpaar, mit dem Sie sicher authentisiert werden: Der private Schlüssel verbleibt im Token, der öffentliche Schlüssel wird mit Ihrer ID Austria verknüpft. Die Authentifizierung findet durch die Signatur einer Challenge mit dem privaten Schlüssel statt.
Dadurch fungiert der FIDO-Sicherheitsschlüssel – ähnlich wie ein am Smartphone gespeicherter Fingerabdruck – als zweiter Authentifizierungsfaktor, um Ihre Identität bei Anmeldungen im Web zu bestätigen.
FIDO-Sicherheitsschlüssel können im Handel erworben werden.
Wenn Sie bereits eine ID Austria besitzen, können Sie unter „Meine ID Austria verwalten“ einen FIDO-Sicherheitsschlüssel als Authentifizierungsfaktor hinzufügen. Beachten Sie, dass FIDO-Sicherheitsschlüssel nicht zwischen mehreren Personen geteilt werden können.
Wenn Sie noch keine ID Austria besitzen, können Sie die Registrierung mittels SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel durchführen. In diesem Fall benötigen Sie kein Smartphone.
Der FIDO-Sicherheitsschlüssel muss bei der Verknüpfung und bei jeder Verwendung mit dem Gerät verbunden sein. Sobald das geschehen ist, werden Sie durch die Authentifizierung geführt: Sie bestätigen Ihre Anmeldung durch Eingabe der PIN Ihres FIDO-Sicherheitsschlüssels und durch Tippen auf diesen. Um Ihren FIDO-Sicherheitsschlüssel zurückzusetzen, wenden Sie sich bitte telefonisch an A-Trust, den Signaturlösungs-Anbieter der ID Austria.
Allgemeine Info zu FIDO2:
- Welche FIDO-Sicherheitsschlüssel sind mit ID Austria kompatibel und wo können Sie erworben werden?
Token, die FIDO2 Level 2 zertifiziert mit WebAuthn unterstützen, können mit ID Austria verwendet werden. Dies erfüllt derzeit der „GoTrust Idem Key FIDO2“.
Gängige Modelle bieten meist Verbindung via USB oder NFC zu Ihrem Computer an. Sie können im Handel erworben werden und können je nach Ausführung zwischen 30 Euro und 70 Euro kosten.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Unterstützung von FIDO2 auf Betriebssystemen und Browsern.
- Welche Funktionen erfüllen die Apps „Digitales Amt“ und „Handy-Signatur“ mit der ID Austria mit Vollfunktion?
Die Apps „Digitales Amt“ und „Handy-Signatur“ ermöglichen es, mit der ID Austria digital zu signieren und sich bei Online-Services anzumelden. Die Apps stellen dafür – zum Teil unterschiedliche – Funktionen bereit. Nachstehend sehen Sie eine Übersicht, für welche Einsatzgebiete der ID Austria mit Vollfunktion die Authentifizierungsfunktionen der beiden Apps genutzt werden können.
App „Digitales Amt“:
Signaturen für:
- Unterschreiben von Dokumenten
- Anmelden bei E-Government Services im Web
- Anmelden bei E-Government Services in Apps (z.B. FinanzOnline [+], eAusweise)
- Anmelden bei EU-weiten E-Government Services
- Nutzen von digitalen Amtsservices (z.B. Wohnsitz ummelden, Wahlkarte beantragen, PDFs in der App signieren, Digitaler Babypoint u.v.m.)
Zur Authentifizierung ist eine aktivierte Fingerabdrucks-Funktion/Gesichtserkennung notwendig.
App „Handy-Signatur“:
- Signaturen zum Unterschreiben von Dokumenten
- Signaturen zum Anmelden bei E-Government Services im Web
- Anmelden bei EU-weiten E-Government Services (nur bei Verwendung einer biometrischen Authentifizierungsmethode)
Die App „Handy-Signatur“ bietet verschiedene Möglichkeiten zur Authentifizierung:
- Fingerabdruck/Gesichtserkennung
- per Push-Benachrichtigung gesendete TAN
- Scan des am Zweitgerät angezeigten QR Codes
- Registrierung ID Austria
- Was sind die notwendigen Registrierungsschritte?
Wenn Sie noch keine Handy-Signatur nutzen, sind für die Registrierung der ID Austria folgende Schritte erforderlich:
- Aufsuchen einer Registrierungsbehörde
zur Feststellung Ihrer Identität mittels amtlichem Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie aktuellem Passfoto, um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen (Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft3? )
- Registrierung online fertigstellen
- Benutzername und Signatur-Passwort festlegen
- Kontaktdaten bekannt geben
- Verknüpfung von ID Austria mit dem Smartphone fertigstellen
Besitzen Sie eine nicht behördlich ausgestellte Handysignatur und möchten sich den Behördengang zur Erstellung einer vollwertigen ID Austria ersparen, können Sie die Möglichkeit einer Neuausstellung der Handy-Signatur über FinanzOnline nutzen. Diese neu ausgestellte Handysignatur erfüllt die notwendigen Kriterien (behördlich), um eine darauffolgende Umstellung auf die vollwertige ID Austria durchwegs online durchzuführen.
Um die ID Austria Registrierung durchzuführen, stehen verschiedene Registrierungsvarianten zur Verfügung. Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese auf die ID Austria umstellen.
- Bei welchen Behörden kann ich die ID Austria erhalten?
Österreicherinnen und Österreicher können den elektronischen Identitätsnachweis (ID Austria) bei den folgenden Behörden registrieren:
- bei jeder Passbehörde,
- bei der Abgabe des Passantrages
- bei ermächtigten Gemeinden (nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde),
- bei den Landespolizeidirektionen
- bei Finanzämtern sowie
- bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Antragsstellen für Reisedokumente, ausgenommen Notpässe) für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher.
Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis als Identifikationsdokument (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie ein aktuelles Passfoto zur Registrierungsbehörde mit.
Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen (LPD), registrieren lassen; ein Bezug zum Inland ist jedoch erforderlich (siehe E-Government-Gesetz §4a (2)).
Sobald weitere Behörden die ID Austria anbieten, wird dies (insbesondere auf der behördenübergreifenden Plattform www.oesterreich.gv.at) veröffentlicht.
Für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria direkt in der App „Digitales Amt“ ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich.
- Welche Registrierungsvarianten gibt es?
Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der Behörde beantragen wird Ihnen automatisch eine ID Austria angeboten. Sie können aber jederzeit auch darauf verzichten.
Sie können die Registrierung der ID Austria auch unabhängig von der Ausstellung eines Reisedokuments vornehmen.
Es gibt verschiedene Registrierungsvarianten:
1. Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen
a Online-Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur oder ID Austria (Basisfunktion) – ohne Behördengangb Umstieg von einer nicht behördlich registrierten Handy-Signatur oder ID Austria (Basisfunktion) – mit Behördengang
2. Wenn Sie keine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen
a Registrierung mit Online-Vorregistrierung
b Registrierung mit App „Digitales Amt“
c Registrierung mit SMS-TAN
d Registrierung mit SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel
e Registrierung mit Post-TAN per RSa-Brief
Besitzen Sie eine nicht behördlich ausgestellte Handysignatur und möchten sich den Behördengang zur Erstellung einer vollwertigen ID Austria ersparen, können Sie die Möglichkeit einer Neuausstellung der Handy-Signatur über FinanzOnline nutzen. Diese neu ausgestellte Handysignatur erfüllt die notwendigen Kriterien (behördlich), um eine darauffolgende Umstellung auf die vollwertige ID Austria durchwegs online durchzuführen.
Für alle Varianten (ausgenommen Registrierung mit SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel) gelten die folgenden technischen Voraussetzungen:
- Smartphone mit aktivierter Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID)
- Aktuellste Version der App „Digitales Amt“
- Genehmigung für Zugriff auf die Kamera in der App
- Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)
Für die Registrierung mit SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel sind eine aktive Mobiltelefonnummer und ein FIDO-Sicherheitsschlüssel sowie ein internetfähiges Zweitgerät erforderlich.
Bei Variante 1a. ist kein Behördengang erforderlich, bei den Varianten 1b. und 2a. verlassen Sie die Behörde mit einer fertiggestellten ID Austria.
Bei den Varianten 2b. bis 2e. erhalten Sie von der Registrierungsbehörde einen Ausdruck, der alle erforderlichen Informationen zur Fertigstellung der ID Austria Registrierung enthält.
- Warum ist der Gang zur Registrierungsbehörde notwendig?
Sicherheit steht bei der ID Austria an erster Stelle. Da mit der ID Austria – im Gegensatz zur Handy-Signatur – zum Beispiel auch staatliche Ausweise digital zur Verfügung gestellt werden, ist die Feststellung der Identität der Nutzerinnen und Nutzer von der Behörde unbedingt notwendig. Das beugt Missbrauch vor und erhöht zudem das Vertrauen in die neue digitale Identität „ID Austria“.
- Für wen entfällt der Gang zur Registrierungsbehörde?
Für Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde (zum Beispiel via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördengang für die Registrierung der ID Austria erforderlich. Sie können in diesem Fall direkt online in der App „Digitales Amt“ umsteigen. Damit werden auch alle zukünftigen Funktionen der ID Austria, wie zum Beispiel der Digitale Führerschein, zur Verfügung stehen.
Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur nicht von einer Behörde registriert wurde, haben die Möglichkeit, online von der Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion umzustellen. Sie können damit den von der Handy-Signatur gewohnten Funktionsumfang weiterhin nutzen, solange das Zertifikat gültig ist (fünf Jahre ab Aktivierung der Handy-Signatur).
Für Zusatzfunktionen der ID Austria, wie zum Beispiel den Digitalen Führerschein, benötigen Sie allerdings die ID Austria mit Vollfunktion. Dafür ist ein Behördengang zur Identitätsfeststellung notwendig. Wenn Sie dabei die Registrierungsvariante „Registrierung mit Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion“ wählen, verlassen Sie die Behörde mit einer fertiggestellten ID Austria mit Vollfunktion.
- Kann ich die ID Austria-Registrierung auch mit einem Tablet statt einem Smartphone durchführen?
Ja, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich empfehlen wir, eine Mobiltelefonnummer zu hinterlegen, da diese zur Wiederherstellung des ID Austria Zugangs notwendig ist.
Allgemeine Voraussetzungen sind:
- vollendetes 14. Lebensjahr (= 14. Geburtstag)
- Smartphone mit der App „Digitales Amt“ in der aktuellsten Version.
- aktivierte Gesichtserkennung/Iriserkennung (zum Beispiel Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (zum Beispiel Touch ID) auf dem Smartphone.
- abgeschlossene Registrierung bei der Behörde zur Identitätsfeststellung. Ausnahme: Für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria direkt in der App „Digitales Amt“ ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Wenn Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.
- Die Neuanforderung der ID Austria kann auch über Finanz Online erfolgen. Folgen Sie dort der Anleitung.
Die ID Austria kann auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel anstelle eines Smartphones registriert und verwendet werden.
- Warum sollte ich meine Telefonnummer im Zuge der Registrierung bekanntgeben?
Die Telefonnummer ist zur Wiederherstellung des ID Austria Zugangs notwendig, wenn der Zugriff auf die App „Digitales Amt“ nicht mehr möglich ist.
Wenn Sie keine Telefonnummer hinterlegt haben und zum Beispiel Ihr Smartphone verlieren, haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre ID Austria und müssen bei einer Behörde eine neue ID Austria beantragen.
Unter Meine ID Austria verwalten wird es in Zukunft die Möglichkeit geben, die Wiederherstellung der ID Austria auch online durchzuführen. An einer Online-Lösung für die Verwaltung Ihrer ID Austria wird aktuell gearbeitet, sie wird nach der Pilotphase zur Verfügung stehen.
- Dauert der Passantrag jetzt länger?
Der Passantrag selbst dauert nicht länger, da er unabhängig von der ID Austria Registrierung erfolgt.
Der behördliche Teil der ID Austria Registrierung erfolgt direkt im Anschluss an den Passantrag und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch.
- Ist die ID Austria kostenpflichtig?
Nein, die ID Austria wird allen Nutzerinnen und Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Wie lange ist die ID Austria gültig?
Die Gültigkeitsdauer für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beträgt ab dem Tag des Abschlusses der Registrierung fünf Jahre. Die Verlängerung der Gültigkeit um weitere fünf Jahre ist online unter Meine ID Austria verwalten oder bei Registrierungsbehörden möglich.
Für Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur auf eine ID Austria umgestellt haben, gilt die Restzeit der fünfjährigen Laufzeit des Handy-Signatur-Zertifikats.
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist die Gültigkeitsdauer grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt. Besteht ein Hauptwohnsitz in Österreich, gilt die ID Austria fünf Jahre und kann bei der örtlich zuständigen Landespolizeidirektion verlängert werden.
- Muss ich bei der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises die ID Austria annehmen?
Nein. Wenn Sie auf die Vorteile der ID Austria verzichten wollen, teilen Sie dies bitte bei der Ausstellung des Reisepasses oder Personalausweises Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter mit (Opt-out) mit. Sie erhalten dann keine ID Austria.
- Ich habe keine österreichische Staatsbürgerschaft und meinen Hauptwohnsitz im Ausland, arbeite aber in Österreich. Kann ich eine ID Austria beantragen?
Ja, das ist durch eine Registrierung bei den Landespolizeidirektionen möglich, sofern ein ausreichender Bezug zu Österreich gegeben und das 14. Lebensjahr vollendet ist. Der Österreichbezug kann insbesondere ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Geschäftstätigkeit in Österreich sein.
- Kann eine Auslandsösterreicherin oder ein Auslandsösterreicher die ID Austria bekommen?
Ja, dazu ist ein persönliches Erscheinen bei einer österreichischen Vertretungsbehörde erforderlich.
- Kann ich meine Ehepartnerin bzw. meinen Ehepartner oder einen Dritten bevollmächtigen, dass sie bzw. er für mich die ID Austria beantragt?
Nein. Es ist eine persönliche Identitätsfeststellung bei der Registrierung der ID Austria durch eine Behörde notwendig.
Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese direkt in der App „Digitales Amt“ auf die ID Austria umstellen.
- Ich habe einen ID Austria-Ausdruck erhalten. Was muss ich tun?
Auf diesem Ausdruck finden Sie alle Informationen, wie Sie Ihre ID Austria Registrierung fertigstellen können. Dazu benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Mobiltelefon aus Sicherheitsgründen ein internetfähiges Zweitgerät (zum Beispiel einen Laptop).
Folgen Sie der Anleitung auf dem Ausdruck, um die Registrierung erfolgreich abzuschließen.
- Ich habe meinen ID Austria-Ausdruck von der Behörde verloren und die Registrierung noch nicht abgeschlossen. Was muss ich tun?
Bitte wenden Sie sich an eine Registrierungsbehörde, um eine neue ID Austria zu beantragen. Sie erhalten einen neuen Ausdruck, um die Registrierung abzuschließen.
- Wie erhalte ich weitere Informationen?
- ID Austria Registrierung fertigstellen:
Falls Sie die ID Austria nicht unmittelbar bei der Behörde fertigstellen können, erhalten Sie einen ID Austria-Ausdruck. Damit können Sie Ihre ID Austria Registrierung fertigstellen. Sie haben Ihren Ausdruck verloren? Bitte wenden Sie sich an eine Registrierungsbehörde, um eine neue ID Austria zu beantragen. Sie erhalten im Zuge dessen einen neuen Ausdruck, um die Registrierung abzuschließen. - Allgemeine Informationen zur ID Austria:
Hier finden Sie alle Infos zur ID Austria. - Hilfestellungen bei Fragen bzw. Problemen:
Telefonisch unter der Serviceline +43 1 71123 – 884466, erreichbar von Montag bis Freitag, 8:00-16:00, bzw. per E-Mail unter buergerservice.oegv@brz.gv.at.
- ID Austria Registrierung fertigstellen:
- Anwendung und Nutzung
- Wofür kann ich die ID Austria nutzen?
Die ID Austria können Sie bereits in über 200 Online-Anwendungen diverser Behörden sowie in vielen Anwendungen der Wirtschaft verwenden.
Eine ID Austria für zahlreiche Anwendungen:
- Elektronische Unterschrift:
Unterschreiben Sie digitale Dokumente (z.B. für Vertragsabschlüsse) einfach online. Die elektronische Unterschrift ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und europaweit einsetzbar (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4).
- Ein Login für mehrere Anwendungen:
Mit Ihrem digitalen Ausweis brauchen Sie nur mehr einen Login, um behördliche Online-Services und -Anwendungen nutzen zu können. Ihre Identität wird durch das ID Austria Service bestätigt.
- Digitale Amtswege:
Digitale Amtswege können direkt mit der App „Digitales Amt“ erledigt werden und das rund um die Uhr. Unternehmen stehen digitale Amtswege auf usp.gv.at zur Verfügung.
- Ausweisfunktion:
Sie können mithilfe der ID Austria auch Ausweise, wie z.B. den Führerschein, am Smartphone vorweisen. Diese Einsatzmöglichkeit wird vorerst nur in Österreich bestehen.
Hier finden Sie die zahlreichen Nutzungsmöglichkeiten.
- Wie erfahre ich von neuen Online-Services, die von den Behörden angeboten werden?
Sobald neue Online-Services mit ID Austria bereitstehen, finden Sie diese auf www.oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt”.
- Ersetzt die ID Austria künftig meinen Reisepass oder Personalausweis?
Nein, die ID Austria ist kein Reisedokument und ersetzt nicht den Reisepass oder den Personalausweis.
- Kann ich die ID Austria im Ausland verwenden?
Bei der Nutzung der ID Austria ist zwischen Unterschrift-, Login- und Ausweisfunktion zu unterscheiden:
- Unterschrift: Die ID Austria erfüllt alle europäischen Vorgaben. Die qualifizierte Signatur, die mit der ID Austria durchgeführt werden kann, ist der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4 – https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2016/50/P4/NOR40184733). Das bedeutet, dass damit überall in Europa elektronisch unterschrieben werden kann.
- Die Login-Funktionalität – und somit der elektronische Nachweis der Identität – kann vorerst nur für österreichische Onlineverfahren verwendet werden. Diese Funktion wird im Laufe des Jahres 2023 auch auf elektronische Anwendungen anderer EU-Länder ausgeweitet. Österreichische Webanwendungen können natürlich auch im Ausland aufgerufen und mit ID Austria genutzt werden.
- Basierend auf der ID Austria kann der Digitale Führerschein als Ausweis am Smartphone verwendet werden. Das wird vorerst nur in Österreich möglich sein.
- Kann ich ID Austria auch mit einem Wertkartenhandy (Wertkarten-Smartphone) nutzen?
Ja, ID Austria funktioniert auch mit einem Wertkartenhandy (Wertkarten-Smartphone). Voraussetzung ist eine aktivierte Gesichtserkennung (zum Beispiel Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (zum Beispiel Touch ID). Dadurch entsteht eine 3-Faktor-Authentifizierung: Wissen (User-ID und Kennwort), Besitz (Smartphone) und Biometrie (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung).
- Kontoverwaltung, Passwort, Verlust
- Ich habe mein ID Passwort vergessen. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich an eine Registrierungsbehörde, um eine neue ID Austria zu beantragen. An einer Online-Lösung für die Verwaltung Ihrer ID Austria wird gearbeitet.
- Ich habe eine neue Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse. Was muss ich tun?
Bitte wenden Sie sich an eine Registrierungsbehörde, um eine neue ID Austria zu beantragen. An einer Online-Lösung für die Verwaltung Ihrer ID Austria wird gearbeitet.
Die Rufnummer ist zur Wiederherstellung des ID Austria Zugangs notwendig, wenn der Zugriff auf die App nicht mehr möglich ist.
- Ich habe mein Handy verloren bzw. es wurde gestohlen. Was ist zu tun?
Das bestehende Smartphone muss für die ID Austria so rasch wie möglich deaktiviert werden, um Identitätsdiebstahl zu verhindern. Wenden Sie sich an den Widerrufsdienst der A-Trust, Tel. + 43 1 715 20 60.
Danach haben Sie keine ID Austria mehr. Sie müssen sich erneut bei einer Registrierungsbehörde registrieren.
Ein Online-Prozess zum Sperren der ID Austria ist in Arbeit.
- Mein Familienname hat sich geändert. Was muss ich tun?
Sie müssen nichts weiter tun. Ihre aktualisierte Wohnadresse wird automatisch aus dem zentralen Melderegister (ZMR) übernommen.
- Wo kann ich meine Kontaktdaten verwalten?
Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie Passworteinstellungen können Sie in Zukunft unter „Meine ID Austria verwalten“ auf www.oesterreich.gv.at ändern. Diese Kontaktdaten werden verwendet, um Sie zum Beispiel an das bevorstehende Ablaufdatum Ihres Zertifikats zu erinnern.
- Wo kann ich mein Passwort ändern?
Passworteinstellungen können Sie unter „Meine ID Austria verwalten“ auf www.oesterreich.gv.at ändern.
- Ich habe die ID Austria bereits, möchte sie aber nicht mehr nutzen. Was muss ich tun?
Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihre ID Austria bei A-Trust mittels Widerrufs-Passwort endgültig deaktivieren (https://www.a-trust.at/de/support/Widerrufsdienst/).
- Sie können die Registrierungsbehörde ersuchen, die ID Austria endgültig zu deaktivieren. Dazu müssen Sie persönlich erscheinen und sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.
- An einer Online-Lösung für die endgültige Deaktivierung Ihrer ID Austria wird gearbeitet.
Sollten Sie nach der Deaktivierung erneut eine ID Austria verwenden wollen, so wird eine neuerliche Registrierung bei der Behörde notwendig.
- Sicherheit und Datenschutz
- Inwiefern werden datenschutzrechtliche Bestimmungen/Standards bei der ID Austria berücksichtigt?
Die ID Austria funktioniert unter höchsten datenschutzrechtlichen Standards, das heißt, sie erfüllt die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 ebenso wie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der geltenden Fassung. Der Bericht zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) (PDF, 2 MB) steht öffentlich zum Download bereit.
Sie bestimmen, welche Ihrer Daten aus bestehenden elektronischen Registern (z.B. Zentrales Melde- oder Personenstandsregister) abgefragt sowie an Dritte weitergegeben werden. Unautorisierte Abfragen im ID Austria-System – auch etwaiger unbekannter Anwendungen – werden blockiert. Für die Datenabfrage und -weitergabe ist somit Ihr proaktives Handeln und Ihre Autorisierung erforderlich.
Die ID Austria (ab Sommer 2023 in Echtbetrieb) entspricht laut Bescheinigung durch Spezialistinnen und Spezialisten der EU-Mitgliedsstaaten („eIDAS Kooperationsnetz“) den höchsten Sicherheitsanforderungen auf EU-Ebene.
Die Stellungnahme des eIDAS Kooperationsnetzes war die Voraussetzung für die förmliche Notifizierung des österreichischen elektronischen Identitätsnachweises (ID Austria) am 28.2.2022.
Die Bekanntmachung erfolgte daraufhin durch die Europäische Kommission im EU-Amtsblatt (offizielles Veröffentlichungsblatt). Es läuft nun eine Übergangsfrist für Mitgliedsstaaten von maximal 12 Monaten, um die Verwendung von ID Austria in ihren Anwendungen sicherzustellen.
Es ist damit sichergestellt, dass Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria spätestens im Laufe des Jahres 2023 ihre ID Austria auch für Anwendungen in ganz Europa nutzen können.
- Hat jemand Zugriff auf meine Daten, wenn ich das Mobiltelefon verliere?
Mit der ID Austria werden die persönlichen Daten bei jeder Verwendung von einem hochsicheren österreichischen Server abgerufen, ohne dabei in der App „Digitales Amt“ gespeichert zu werden. Für jede Nutzung der ID Austria müssen Sie Ihre Identität mittels Fingerabdruck bzw. Gesichtserkennung/Iriserkennung bestätigen. Deshalb können auch nur Sie die ID Austria nutzen oder auf einem neuen Gerät reaktivieren. Zusätzlich können Sie sich online von allen Geräten abmelden, die Sie mit ID Austria genutzt haben.
- Ist das System ausfallsicher?
Es werden umfassende Maßnahmen getroffen, um das System vor Ausfällen zu schützen. Eine 100%ige Sicherheit gibt es allerdings nicht.
- Was passiert, wenn ich keine Internetverbindung habe?
In diesem Fall ist die ID Austria nicht verfügbar, die Ausweisfunktion wird allerdings auch ohne aktive Internetverbindung verfügbar sein.
- Wem werden meine Daten freigegeben?
Die jeweilige Behörde stellt die Daten nur Ihnen selbst auf Ihren Wunsch oder in Ihrem Auftrag einem Dritten (z.B. der Geschäftspartnerin/dem Geschäftspartner) zur Verfügung. Vor Weitergabe Ihrer Daten müssen Sie aber zuerst die Datenfreigabe bestätigen. Die Behördenregister (z.B. das Zentrale Melderegister), die im Rahmen der ID Austria-Nutzung abgefragt werden, kennen den Verwendungszweck der Daten nicht.
- Werde ich durch die Datenfreigabe und deren Hinterlegung nicht „gläsern“?
Nein. Auf die Protokollierung der Datenübermittlung werden ausschließlich Sie selbst Zugriff erhalten. Dazu wird künftig ein Online-Dienst auf oesterreich.gv.at zur Verfügung gestellt. Außerdem können Sie einen Antrag auf Auskunft beim Datenschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Finanzen einbringen.
Für den Betreiber des ID Austria-Systems ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der gewählten Sicherheitsarchitektur nicht nachvollziehbar, welche Dateninhalte Sie an welche Anwendung übermitteln. Überdies werden die Daten bei der Auslieferung so abgesichert, dass sie von Dritten nicht gelesen oder geändert werden können.
- Werden meine Daten gesammelt?
Die Behörde bekommt keinen Zugriff auf Daten, die nicht ohnehin schon im Rahmen bestehender Register und geltender Rechtsgrundlagen verfügbar sind. Mit dem ID Austria-System wird lediglich eine sichere Infrastruktur für die Vermittlung ausgewählter Daten aus bestehenden staatlichen Registern zur Verfügung gestellt.
- Bei welchen Registrierungsvarianten ist die Angabe der Telefonnummer erforderlich?
Die Angabe der Mobiltelefonnummer ist bei den folgenden Registrierungsvarianten erforderlich:
- ID Austria Registrierung mit SMS TAN: Hier erfolgt die Angabe bei der Behörde.
- ID Austria Registrierung mit Post-TAN per RSa-Brief: Hier erfolgt die Angabe im Zuge des Nachregistrierungsprozesses.
Die Mobiltelefonnummer ist notwendig, um die SMS-TAN versenden zu können, mit der Ihr Mobiltelefon mit Ihrer ID Austria verknüpft wird. Sie wird nicht von der Behörde gespeichert, jedoch bei A-Trust bei Ihrer ID Austria hinterlegt. Sie ist zur Wiederherstellung des ID Austria Zugangs notwendig, wenn dieser nicht mehr via App „Digitales Amt“ möglich ist.
- Weshalb soll ich die E-Mail-Adresse angeben?
Die E-Mail-Adresse ermöglicht eine leichtere Kontaktaufnahme. Sie werden rechtzeitig mittels E-Mail oder Push-Benachrichtigung daran erinnert, Ihre ID Austria zu verlängern.
- Ich habe mehrere E-Mail-Adressen. Welche davon soll ich angeben?
Geben Sie jene an, über die Sie an die Verlängerung Ihrer ID Austria erinnert werden wollen.
- Wo muss ich einen Antrag auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO einbringen? Wer ist zuständig für die Beantwortung?
Bringen Sie den Antrag auf Auskunft beim Datenschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Finanzen ein.
- Wer ist für die Verwaltung und Aktualisierung der Daten zuständig bzw. verantwortlich?
Alle Änderungen, die in einem Behördenregister vermerkt sind (z.B. Wohnsitzänderung, Hochzeit), werden automatisch in der ID Austria aktualisiert.
Persönliche Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) können in Zukunft unter „Meine ID Austria verwalten“ auf oesterreich.gv.at verwaltet werden. Dieser Selbstverwaltungs-Bereich wird laufend um zusätzliche Funktionen erweitert. Die Aktualisierung der Telefonnummer wird jedenfalls empfohlen.
- Wer ist für die Korrektur meiner Daten zuständig, wenn etwas falsch eingetragen wurde bzw. falsch aufscheint?
Sollten Sie feststellen, dass die von Ihnen aus den elektronischen Registern freigegebenen Daten nicht korrekt sind, informieren Sie bitte die jeweils zuständige Behörde, damit diese die Korrektur Ihrer Daten einleiten kann.
- Unternehmen kommen auch gut ohne gesicherte Daten aus, warum sollte jemand einen Nutzen durch die Bereitstellung gesicherter Daten aus Behördenregistern erlangen?
Die Kriminalität im Internet nimmt stetig zu, siehe Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Betrugsdelikte sind dabei wesentlich. Vor diesem Hintergrund stellt das geplante System ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger sowie an die Wirtschaft dar, die eigenen Verwaltungs- und Geschäftsprozesse entsprechend sicher erledigen zu können und damit präventiv vorzusorgen.
- Kann ich die Vertrauenswürdigkeit des ID Austria Systems überprüfen?
Die Services und Zertifikate der ID Austria sind mit der Domain eid.oesterreich.gv.at bzw. dem Vertrauensdiensteanbieter A-Trust verbunden. Eine gv.at Domain kann ausschließlich von autorisierten Vertreterinnen und Vertretern der Republik Österreich registriert werden.
Aufmerksame Nutzerinnen und Nutzer können aber durch Prüfung der Domain und des HTTPS-Zertifikats in der Adresszeile des Webbrowsers jederzeit prüfen, ob es sich um das autorisierte Service der Republik bzw. das ihnen vertrauten Service handelt.
Die App „Digitales Amt“ wird ausschließlich über die offiziellen App Stores von Apple und Android angeboten. Hier greifen die Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen der Plattformanbieter. Diese gewährleisten, dass App Anbieter hinsichtlich ihrer Autorisierung geprüft und transparent in den App Stores angezeigt werden. Um Nutzerinnen und Nutzer zu schützen, prüfen wir in den App Stores, ob Apps mit ähnlichem Titel oder Design angeboten werden, um gegebenenfalls die verfügbaren Prozesse der Plattformanbieter zu nutzen oder Kommunikationsmaßnahmen zu setzen, um Nutzerinnen und Nutzer zu warnen.
- Technische Ausrüstung bzw. Hardware
- Auf welchen Geräten kann ich die ID Austria verwenden?
Um Ihre ID Austria mittels der App „Digitales Amt” verwenden zu können, muss Ihr Smartphone oder Tablet folgende Systemanforderungen erfüllen:
- Android: Sie benötigen die Betriebssystemversion Android 8 oder höher.
- iOS: Sie benötigen die Betriebssystemversion iOS 12.1 oder höher.
- Das Gerät muss über die Funktion Fingerabdruck (z.B. Touch ID) oder Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) verfügen.
- Die Bildschirmsperre mit Fingerabdruck oder Face ID muss aktiviert sein.
Die ID Austria kann auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel anstelle eines Smartphones registriert und verwendet werden.
- Kann ich die App „Digitales Amt“ am PC bzw. am Laptop installieren?
Nein. Die App kann nicht am Computer installiert werden. Sie benötigen ein Tablet oder ein gängiges Smartphone.
- Gibt es die App „Digitales Amt“ auch in mehreren Sprachen?
Die App „Digitales Amt“ ist ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar.
- Hilfe und Kontakt
Hier finden Sie Hilfe bei der Registrierung, Anmeldung oder Nutzung von ID Austria.
- Serviceline: Sie können sich telefonisch an die dafür eingerichtete Serviceline unter +43 1 71123 – 884466 wenden, erreichbar von Montag bis Freitag, 8:00-16:00, bzw. buergerservice.oegv@brz.gv.at
- Chatbot MONA: Stellen Sie Ihre Frage an den Chatbot MONA (Onlineverwaltungsassistent)
- A-Trust-Support: Kontaktieren Sie die A-Trust unter servicecenter@a-trust.at. Weitere Informationen finden Sie unter www.a-trust.at/support.
- A-Trust-Widerruf: Im Falle von Verlust/Diebstahl des Handys können Sie Ihre ID Austria unter +43 1 715 20 60 widerrufen lassen.
- Forum zu Handy-Signatur und Bürgerkarte
Bei technischen Problemen zur Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur können Sie jederzeit eine Frage auf forum.buergerkarte.at stellen
Zu dieser Zusammenstellung der wichtigsten Fragen finden Sie weitere aktuelle Informationen auf der Seite der für die ID Austria zuständigen Bundesministerien für Finanzen und Inneres: